So wird Kindesunterhalt nach der Scheidung berechnet
Wer Kindesunterhalt zahlt wird wahrscheinlich auch die Düsseldorfer Tabelle kennen. Dort sind die zu zahlenden Leistungen für das Kind gelistet.
Die Düsseldorfer Tabelle wird von allen Familiengerichten mehr oder weniger einheitlich angewandt und besteht seit 1962. Sie richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und der Altersstufe des Kindes. Dadurch lässt sich der Unterhaltsbedarf berechnen.
Welche Kinder sind berechtigt?
Alle Kinder erhalten bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres Kindesunterhalt. Volljährige Kinder die in einer Ausbildung sind und bei einem Elternteil leben haben auch noch Anspruch auf Unterhalt bis zum 21. Lebensjahr.
Wer ist unterhaltspflichtig?
Nach § 1601 BGB ist der Elternteil zahlungspflichtig bei dem das Kind nicht dauerhaft lebt. Der betreuende Elternteil leistet seine Pflicht dadurch, dass er dem Kind Kost und Logis gewährt.
Weitere Infos finden Sie auf: scheidung-online.de/kindesunterhalt
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